Detlef Parr, FDP -

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Sonntag, 5. September 2010

Sportwetten

Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2006 entschieden, entweder private Wettanbieter zuzulassen oder sicherzustellen, dass das Monopol wirklich der Eindämmung der Spiel- und Wettleidenschaft dient. Diese Entscheidung markiert den Anfang vom Ende des staatlichen Wettmonopols.

Bereits die öffentliche Anhörung im November 2005 hatte gezeigt, dass es den Ländern bisher offensichtlich mehr um Einnahmen als um eine Kanalisierung der Spiellust ging. Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist daher nur konsequent. Die vom Bundesverfassungsgericht vorgesehene Übergangsfrist muss daher genutzt werden, alle Beteiligten schnellstmöglich an einen Tisch zu holen, um zu einer Neuregelung zu kommen.

Ein Kernpunkt dieser Neuregelung muss der Erhalt der Sportförderung sein. Diese muss mindestens auf heutigem Niveau erhalten bleiben, damit die sozialen Leistungen des Sports z.B. bei der Gesundheitsförderung, für Kinder, Jugendliche und Senioren sowie bei der Integration uneingeschränkt fortgeführt werden können.



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